Mir war ja bekannt, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen. Aber sie mahlen stetig. Heute erhielt ich von meinem Anwalt eine Abschrift des Antrags an das Amtsgericht Hamburg, den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" des Landgerichts München I vom 4.7.2006 zu vollstrecken.
Das bedeutet wohl, dass einige Leute inzwischen sicher etwas verblüfft aus der Wäsche geschaut haben werden. Zum einen der Arbeit-/Auftraggeber (Drittschuldner) von Wolfgang S., der nämlich jetzt laut Gerichtsbeschluss die "gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommen sowie eventuelle Honoraransprüche aus freiberuflicher Tätigkeit (einschließlich des Geldwertes von Sachbezügen)" nicht mehr an ihn tätigen darf (wegen Pfändung), zum anderen Wolfgang S. selbst, weil keine Gehälter/Honorare mehr bei ihm eintrudeln werden.
Wenn seine Firma dem Beschluss folgeleistet, sollte ja in Bälde mal die Kasse klingeln und so langsam der Tilgungsvorgang anspringen.
Ich bin mal sehr gespannt. 
Wäre er (Wolfgang S.) clever gewesen, hätte er aus eigenen Stücken begonnen, seine Schulden zu tilgen, dann hätte er sich nämlich ca. 1500 Euro Gerichts- und sonstige Kosten ersparen können. ... Aber der Zug ist nun leider abgefahren.