Ich bin ja kein Jurist (sonst hätt ich ja sowas wie
lawblog.de), aber wird das Inumlaufbringen von "Substanzen", die eine Abhängigkeit hervorrufen, nicht strafrechtlich verfolgt?
Ich meine, wenn ich mit meinem Bauchladen und 'nem Pfund Koks am Hauptbahnhof stehe, schaut mich das SEK auch total kariert an. Aber wenn der ProMarkt mit irreführenden Plakaten für seine Drogen wirbt, findet das relativ wenige, dann aber doch belustigte Beachtung.
Darf sowas?