Unser allseits geliebter Herr Bundesinnenminister baut seinen Schutz des wehrlosen Bundesbürgers gegen den Weltterror weiter aus. In einem heute veröffentlichten
Artikel der Online-Fassung der Frankfurter Rundschau denkt er laut über die Einführung des Strafbestands der Gedankenverbrechen nach (womit ich mich wahrscheinlich mit diesem Artikel hier zukünftig potentiell strafbar mache!?!).
Sicher, kein Mensch (ok, sicher einige wenige schon) will, dass da draußen bis an die Zähne bewaffnete und mit Sprengstoff bepackte, mental und ideologisch völlig irrgeleitete Terroristen frei herumlaufen, aber die Tatsache, dass man als potentieller Sympathisant schon fast mit einem Bein hinter schwedischen Gardinnen steht, erschreckt doch etwas.
Die Frage ist nämlich: Wann ist man ein Sympathisant? Wann ist das eigene Gedankengut als gefährlich und z. B. verfassungswidrig einzustufen? Und WER stuft das Gedankengut ein?
Und dann steht man auf einmal da in seinem kurzen Kettenhemd und fängt sich wohlmöglich noch ein Hochgeschwindigkeitsprojektil Typ Full Metal Jacket ein, weil man für ein "Targeted Killing" getagt wurde. Obwohl mir das recht weit hergeholt erscheint. Denn wer sollen denn dann die "Hitmen" sein (oh, Entschuldigung, natürlich prinzipiell auch "Hitwomen"), die die Leute dann ausknipsen sollen? Und eher noch wichtiger: WER entscheidet denn, wer ein Kandidat für's "Targeted Killing" wird?
Nun, da fällt mir direkt eine weitere Funktion des Bundestrojaners ein: Man könnte ein Abstimmungsmodul einbauen, wo der online-durchsuchte Bundesbürger Leute für die Express-Euthanaisierung nominieren könnten. Ich befürchte nur, dass dieses Modul auch für ungeliebte Amtsträger und nervige Zeitgenossen aus der Medienwelt missbraucht werden könnte. (Teilnehmer von Casting-Shows, nehmt Euch in Acht!!)