Da der deutsche Bundestag eine öffentliche Behandlung der Petition gegen Abgeordnetenbestechung gerne unterbinden würde, verweigert der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages auch eine Veröffentlichung der Petition auf dem Petitionsserver des Bundestages.
Es ist ja aber nicht so, dass man sich nicht zu helfen wüsste. Die "Initiative §108e" stellt eine Plattform zur Verfügung, über die man die Petition mitzeichnen kann.
Worum geht's überhaupt? Die Kurzfassung ist: Bei der Bestechung von Abgeordneten ("der Kauf oder Verkauf einer Stimme") greift das Strafrecht nicht immer. Und das, obwohl Deutschland das UN-Abkommen gegen Korruption (UNCAC) unterzeichnet, aber eben nicht ratifiziert hat. Details zur Petition und zur aktuellen Rechtslage findet man auf der Seite der "Initiative §108e".
Ich hab's dann heute doch endlich auch geschafft und konnte auch gleich einen Kollegen motivieren, gleich mitzumachen.
Also, nix wie ran und auch mitzeichnen!!