Eigentlich beschämt es mich etwas, dass ich erst jetzt darauf komme. Und ich bezweifle, dass ich der Erste oder Einzige bin, der auf die Idee gekommen ist. Aber eigentlich ist es doch offensichtlich.
Erst versucht es die Bundesregierung mit dem Internetzensurapparat “Zugangserschwerungsgesetz“, das kürzlich so vortrefflich von Rechtsanwalt Thomas Stadler (FoeBuD e.V.) wegen seiner ganz offensichtlichen Verfassungswidrigkeit zerpflückt wurde. Abgesehen davon haben sich inzwischen alle namhaften Experten aus dem Internetsektor zur nicht vorhandenen Wirksamkeit der im Zugangserschwerungsgesetz geplanten Maßnahmen geäußert.
Dann kommt der ePA, oh, Entschuldigung, der nPA, der “neue Personalausweis“ (der sicher auch eine ganze Menge Vorteile hat), mit dem man sich u. a. so viel sicherer im Internet bewegen können soll. Es wurden ja auch direkt Stimmen laut, dass man sich generell nur noch mit dem nPA ins böse Internet “einloggen“ können sollte. Und dann kommt der “Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (kurz Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder JMStV), der jeden Informationsanbieter, sei es eine Zeitung, ein Händler oder ein Blogger, dazu verpflichten soll, all seine Angebote mit einer Altersfreigabe zu versehen. (Interessanterweise las ich von Alvar Freude vom AK Zensur, dass während einer Anhörung zum JMStV eine CDU-Abgeordnete ihm gegenüber meinte, das beträfe ja nicht die Homepages von Abgeordneten, womit sie aber falsch lag). Das beträfe also jede Artikelseite eines Onlineshops oder einer Onlinezeitung und jeden Beitrag in einem Blog. Und noch viel wichtiger, auch jeden Kommentar von Besuchern dieser Seiten. Ein mit realen technischen Mitteln nicht zu gewährleistende Forderung, wie eine Gruppe von technisch sehr versierten Piraten aus NRW in einer ausführlichen Analyse (PDF) dargelegt haben.
Kombiniert man ein wenig, fallen ein paar Dinge auf. Sollten das Zugangserschwerungsgesetz und die VDS (Vorratsdatenspeicherung), die immer noch nicht vom Tisch ist und nun auch noch unter dem Namen “Mindestspeicherdauer“ marktfähig gemacht werden sollte, tatsächlich scheitern, könnte man immer noch versuchen, auf die Zwangsanmeldung per nPA beim Internetzugang zurückzufallen. Wer würde dann noch leichtherzig regierungskritische Webseiten besuchen und wohlmöglich sogar noch einen Kommentar schreiben? Ein unter Umständen gewolltes pseudonymes, geschweige denn anonymes Auftreten wäre damit ja völlig hinfällig.
Das “Problem“ der (möglicherweise kritischen) Blogger würde sich auch relativ schnell von selbst lösen, denn die Heerscharen von Abmahnanwälten würden sich auf jeden stürzen, der seine Seiten und Kommentare nicht ständig mit den korrekten, durch den JMStV vorgegebenen Altersfreigaben deklariert hat. So triebe man alle frei denkenden Blogger auf Server im Ausland.
So ziemlich jede Bestrebung der aktuellen Regierung im Bezug auf das Internet zielt ständig darauf ab, jegliche Anonymität oder informationelle Selbstbestimmung zu unterbinden. Recht erschreckend daran ist zudem, wie dilletantisch diese Versuche sind und wie jeden Tag offen gelegt wird, wie groß die Abwesenheit von Fachwissen in Sachen Internet bei den Politikern ist. Es ist geradezu unerträglich, dass man sich von Leuten ein Leben vorschreiben lassen soll, denen jeglicher Fachverstand fehlt und mit welcher massiven Merkbefreiung und Beratungsresistenz an Einschränkungen von Bürgerrechten festgehalten wird.
Leider geht mir gerade die Puste aus, aber wenn ich darüber geschlafen habe, heißt es - ganz im Sinne des JMStV: Schalten Sie wieder ein, wenn dieses Blog wieder "auf Sendung geht"!