Braunschweig lebt in Angst und Schrecken, denn subversive Zellen von Spontan-Picknickern haben sich als ungeahnte, wenn auch nur potentielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herausgestellt. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, um den bürgerlichen Frieden wiederherzustellen und größeren Schaden von der Braunschweiger Plastersteininfrastruktur abzuwenden.
Ich kann mir gut vorstellen, wie am 8.8.2009 von Mittag bis Sonnenuntergang diverse Hundertschaften von Undercover-Bereitschaftspolizisten in Form von Straßenkehrern, Würstl-, Zeitungs- und Rosenverkäufern zu Wochenendarbeit verdonnert werden, um der bagette-verschlingenden und weintrinkenen Massen freiheitsliebender Braunschweiger Einhalt zu gebieten.
Hoffentlich verfügt das Land Niedersachsen über ausreichend viele Grünen Minnas, um die Menschenmassen der Gerichtsbarkeit und der verdienten Strafe zuführen zu können.
[Update 2.8.2009 12:23]
Ich habe mir gerade nochmal den oben verlinkten Artikel auf der Zunge zergehen lassen. Da steht ja auch u. A. eine Forderung, ich zitiere:
3) Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem
Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu
Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.
Da stellen sich mir direkt einige Fragen:
- Ist das überhaupt rechtens, die Bewegungsfreiheit der Bürger derart einzuschränken?
- Wurde der Begriff "öffentlicher Raum" kürzlich neu definiert? Ich ging bisher davon aus, dass der öffentliche Raum für jedermann frei zugänglich wäre.
- Wer entscheidet, wo A und B sind? Dürfen die auch beweglich sein?