Es ist schon kurios, wie manche Leute das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern zum Nichtraucherschutz auslegen.
So liest man bei frank.geekheim.de:
"In einer Gesellschaft, in der ungesundes Verhalten des Einzelnen nicht mehr geduldet werden kann, weil er ja das Kollektiv der Zahlungspflichtigen schädigt, sind die Plompomplomschen Illusionen einer rundum besseren Gesellschaft durch ubiquitäre Datenverfügbarkeit endgültig geplatzt.
Objektivierung und Effizienzwahn bei der Durchsetzung von Kleinstadtmoralvorstellungen sind nunmal die natürlichen Feinde von Freiheit und Glück."
Werter Frank, es geht bei diesem Entscheid nicht um den Schutz des Rauchers vor sich selbst, sondern um den Schutz des Nichtrauchers vor dem Rauch des Rauchers. Ich bin mir zudem nicht mal sicher, ob ein Raucher das "Kollektiv der Zahlungspflichtigen" weitaus mehr schädigt als ein Nichtraucher, ist dessen Lebenserwartung doch statistisch gesehen kürzer, auch wenn sein Ableben u. U. etwas teurer kommt als das eines Nichtrauchers.
Und wenn wir schon über Freiheit sprechen: Die Freiheit eines einzelnen beginnt endet dort, wo die des anderen beginnt. Und der Nichtraucher wie der Raucher hat das Recht auf körperliche Unversehrheit (GG Art. 2 Absatz 2). Ich denke, ein Nichtraucher gesteht einem Raucher dieses Recht eher zu als anders herum. Wenn der Raucher sich selbst schädigen will, steht ihm das natürlich frei, solang er dabei keinen Nichtraucher schädigt.