Es war mal wieder soweit ... Die bayerischen Landesregierung fühlte sich mal wieder berufen, sich mit unannehmbaren Gesetzesvorlagen ganz weit ins Abseits zu stellen. Die CSU versucht, möglichst bald diverse tief einschneidende Änderungen in die Versammlungsfreiheit durchzuboxen.
Dabei besagt
Artikel 8 GG folgendes:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 113 der Bayerischen Verfassung formuliert das ähnlich:
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
Die angestrebten Änderungen wurden auf der heutigen Demo, die um 14 Uhr ihre Eröffnungskundgebung auf dem Geschwister-Scholl-Platz und die Schlusskundgebung am Goetheplatz hatte, von eigentlich allen Rednern und Rednerinnen, gleichermaßen kritisiert, u. a. von der ehemaligen Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (MdB, FDP), der Rechtsanwältin Angelika Lex (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V.), von
Margarete Bause (MdL, Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Klaus Hahnzog (Verfassungsrichter, ehem. SPD Landtagsabgeordneter) und
Klaus Müller (Piratenpartei).
Ein grober Überblick über die vorgelegten Änderungen sieht so aus:
- Anstatt wie bisher drei Personen sollen künftig schon zwei Personen als Versammlung angesehen werden können.
- Das Auftreten mit einheitlichen Fahnen, Kleidung, Kappen etc., welches in irgendeiner Form einschüchternd wirken könnte, kann im Rahmen des vorgeschlagenen "Militanzverbots" ein Grund für die Auflösung einer Versammlung werden und kann mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 € bestraft werden.
- Versammlungsleiter müssen pro ca. 50 erwarteten Versammlungsteilnehmern je einen Ordner bereitstellen. Sowohl der Leiter als auch alle Ordner müssen diverse persönliche Daten angeben und können von der Polizei und/oder den Behörden als "ungeeignet" oder "unzuverlässig" eingestuft und abgelehnt werden.
- Für das Verbot oder die vorzeitige Auflösung einer Versammlung würde es genügen, wenn "Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt werden". Das könnten potentielle Kunden des Einzelhandels oder auch nur Verkehrsteilnehmer sein.
- Die Polizei nach eigenem Ermessen Übersichtsaufnahmen von Versammlungen erstellen dürfen, für die es keinerlei Löschungsregelungen gibt, d. h., man könnte jedem über Jahrzehnte nachweisen, auf welchen Versammlungen er/sie gewesen ist.
- Der Polizei muss der Zutritt zu Versammlungen in geschlossenen Räumen gewährt und "angemessener Platz" reingeräumt werden, ansonsten würde ein Bußgeld von bis zu 3.000 € verhängt.
- Nur die Einsatzleitung der Polizei muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
Der Katalog der Änderungen zu Ungunsten der Versammlungswiligen ist damit bei Weitem nicht erschöpft.
Es fällt ins Auge, dass man als Versammlungsleiter sehr wohlhabend und mit sehr viel Zeit versehen sein sollte, denn Otto Normalverbraucher wird in Anbetracht der potentiellen Strafen schwer ins Grübeln kommen, ob er sich solchen finanziellen Risiken aussetzt. So würde an der Versammlungsfreiheit an sich nichts geändert, die Voraussetzungen für eine Versammlung kommen aber im Endeffekt einem de facto-Verbot gleich.
Im Großen und Ganzen fand ich die Demonstration ganz gut, insbesondere auch die Präsenz der liberalen und sozialen Parteien. Ein Dorn im Auge waren mir jedoch die Vertreter von "Die Linke" und von der DKP, die selbst Probleme mit der Verwirklichung von Demokratie haben und auch der Autonome ("schwarze") Block, der diese doch sehr erstgemeinte Demonstration wohl eher als Spaß- und Spielwiese betrachtete und deren Ziel es wieder einmal war, die Polizei zu provozieren. Zudem gingen mir die ständigen Provokationsversuche vom Lautsprecherwagen sehr gegen den Strich, denn diese naive Hetze gegen die Polizei, die sich meines Erachtens sehr besonnen verhalten hat, war mehr als kontraproduktiv. Zumal sich der Rufer z. T. doch sehr auf den Wortschatz eines verzogenen 12jährigen beschränkt hat, dem man sein Spielzeug weggenommen hatte. Seine Ausdrucksweise war auf jeden Fall der Wichtigkeit der Demonstration nicht angemessen.
Nun bleibt zu hoffen, dass sich die Partei(en) im Bayerischen Landtag eines besseren besinnt und die Gesetzesvorlage ersatzlos in die Mülltonne wirft. Sollte sie sich nicht dazu hinreissen lassen, kann man nur noch auf ein bestimmtes Votum der Bürger bei der kommenden Landtagswahlen hoffen.